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AGB (Terms and Conditions)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
OurAfrigate Community & Industrial Solutions UG (haftungsbeschränkt)


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen:

OurAfrigate Community & Industrial Solutions UG (haftungsbeschränkt)
(nachfolgend „Gesellschaft“)

und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Partner“), insbesondere im Rahmen von:

  • industriellen Projekten und Programmen
  • Projektentwicklung und Strukturierung
  • technischer Bewertung und Planung
  • Koordination und Begleitung von Umsetzungs- und Ausführungsphasen

2. Leistungsgegenstand

Die Gesellschaft erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen:

  • Engineering & Technical Assessment
  • Design & Project Planning
  • Strukturierung von Beschaffungs- und Qualitätsprozessen
  • Projektarchitektur und Governance-Strukturen
  • Koordination und Begleitung von Implementierungs- und Ausführungsphasen

Die Leistungen erfolgen im Rahmen eines strukturierten industriellen Ansatzes unter Berücksichtigung regulatorischer, technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.


3. Projektstruktur und SPV-Modelle

Zur Umsetzung industrieller Vorhaben können projektbezogen eigenständige Gesellschaften (z. B. Special Purpose Vehicles – SPVs) gegründet oder eingebunden werden.

Diese dienen insbesondere der:

  • rechtlichen und wirtschaftlichen Trennung von Projekten
  • Risikobegrenzung
  • strukturierten Finanzierung und Umsetzung

Vertragliche Beziehungen im Rahmen solcher Strukturen können direkt zwischen Partnern und jeweiligen Projektgesellschaften bestehen.


4. Rolle der Gesellschaft

Die Gesellschaft agiert als:

  • Projektentwickler und Systemarchitekt
  • strukturierende und koordinierende Instanz
  • sowie als engineering-basierter Projektpartner

Die Gesellschaft kann in Umsetzungsphasen eingebunden sein, insbesondere in:

  • Planung
  • Koordination
  • Überwachung (Supervision)

5. Abgrenzung der Tätigkeit

Sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, übernimmt die Gesellschaft:

  • keine Rolle als Generalunternehmer
  • keine eigenständige Bauausführung
  • keine Produktion oder Lieferung von Gütern
  • keine unmittelbare Ausführung physischer Leistungen

Die operative Umsetzung erfolgt durch unabhängige Drittparteien (z. B. EPC-Unternehmen, Bauunternehmen, Hersteller).


6. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt ausschließlich durch:

  • schriftliche Vereinbarung
  • gesonderten Projektvertrag
  • oder bestätigtes Angebot

zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


7. Mitwirkungspflichten der Partner

Der Partner verpflichtet sich:

  • alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen
  • Entscheidungen fristgerecht zu treffen
  • Zugang zu relevanten Daten und Ansprechpartnern zu ermöglichen

Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen nicht zulasten der Gesellschaft.


8. Vergütung

Die Vergütung erfolgt auf Basis von:

  • individuellen Vereinbarungen
  • projektbezogenen Honoraren
  • Meilenstein- oder Phasenmodellen

Die Gesellschaft ist nicht abhängig von:

  • Verkaufsprovisionen
  • Produktionsmargen
  • oder Finanzierungsprovisionen

9. Finanzierung

Die Gesellschaft erbringt keine Finanzdienstleistungen im Sinne gesetzlich regulierter Tätigkeiten.

Insbesondere:

  • erfolgt keine Kreditvergabe
  • keine Finanzvermittlung
  • keine Anlageberatung

Eine Unterstützung bei der Strukturierung von Finanzierungsmodellen erfolgt ausschließlich auf konzeptioneller und koordinativer Ebene.


10. Haftung

Die Gesellschaft haftet nur für Schäden, die auf:

  • Vorsatz oder
  • grober Fahrlässigkeit

beruhen.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Projektverzögerungen wird keine Haftung übernommen, sofern gesetzlich zulässig.


11. Haftung im Projektkontext

Die Gesellschaft haftet nicht für:

  • Leistungen oder Versäumnisse von Drittparteien
  • Bau-, Produktions- oder Lieferleistungen
  • wirtschaftlichen Erfolg von Projekten
  • Finanzierungsentscheidungen Dritter

12. Geistiges Eigentum

Alle von der Gesellschaft erstellten:

  • Konzepte
  • Modelle
  • Pläne
  • Dokumentationen

bleiben, sofern nicht anders vereinbart, geistiges Eigentum der Gesellschaft.


13. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen sind vertraulich zu behandeln.


14. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

Eine Kündigung ist unter den vereinbarten Bedingungen möglich.


15. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der Gesellschaft in Deutschland.


17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


18. Letzte Aktualisierung

[02.2026]