Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
OurAfrigate Community & Industrial Solutions UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen:
OurAfrigate Community & Industrial Solutions UG (haftungsbeschränkt)
(nachfolgend „Gesellschaft“)
und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Partner“), insbesondere im Rahmen von:
- industriellen Projekten und Programmen
- Projektentwicklung und Strukturierung
- technischer Bewertung und Planung
- Koordination und Begleitung von Umsetzungs- und Ausführungsphasen
2. Leistungsgegenstand
Die Gesellschaft erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen:
- Engineering & Technical Assessment
- Design & Project Planning
- Strukturierung von Beschaffungs- und Qualitätsprozessen
- Projektarchitektur und Governance-Strukturen
- Koordination und Begleitung von Implementierungs- und Ausführungsphasen
Die Leistungen erfolgen im Rahmen eines strukturierten industriellen Ansatzes unter Berücksichtigung regulatorischer, technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.
3. Projektstruktur und SPV-Modelle
Zur Umsetzung industrieller Vorhaben können projektbezogen eigenständige Gesellschaften (z. B. Special Purpose Vehicles – SPVs) gegründet oder eingebunden werden.
Diese dienen insbesondere der:
- rechtlichen und wirtschaftlichen Trennung von Projekten
- Risikobegrenzung
- strukturierten Finanzierung und Umsetzung
Vertragliche Beziehungen im Rahmen solcher Strukturen können direkt zwischen Partnern und jeweiligen Projektgesellschaften bestehen.
4. Rolle der Gesellschaft
Die Gesellschaft agiert als:
- Projektentwickler und Systemarchitekt
- strukturierende und koordinierende Instanz
- sowie als engineering-basierter Projektpartner
Die Gesellschaft kann in Umsetzungsphasen eingebunden sein, insbesondere in:
- Planung
- Koordination
- Überwachung (Supervision)
5. Abgrenzung der Tätigkeit
Sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, übernimmt die Gesellschaft:
- keine Rolle als Generalunternehmer
- keine eigenständige Bauausführung
- keine Produktion oder Lieferung von Gütern
- keine unmittelbare Ausführung physischer Leistungen
Die operative Umsetzung erfolgt durch unabhängige Drittparteien (z. B. EPC-Unternehmen, Bauunternehmen, Hersteller).
6. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch:
- schriftliche Vereinbarung
- gesonderten Projektvertrag
- oder bestätigtes Angebot
zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
7. Mitwirkungspflichten der Partner
Der Partner verpflichtet sich:
- alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen
- Entscheidungen fristgerecht zu treffen
- Zugang zu relevanten Daten und Ansprechpartnern zu ermöglichen
Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen nicht zulasten der Gesellschaft.
8. Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Basis von:
- individuellen Vereinbarungen
- projektbezogenen Honoraren
- Meilenstein- oder Phasenmodellen
Die Gesellschaft ist nicht abhängig von:
- Verkaufsprovisionen
- Produktionsmargen
- oder Finanzierungsprovisionen
9. Finanzierung
Die Gesellschaft erbringt keine Finanzdienstleistungen im Sinne gesetzlich regulierter Tätigkeiten.
Insbesondere:
- erfolgt keine Kreditvergabe
- keine Finanzvermittlung
- keine Anlageberatung
Eine Unterstützung bei der Strukturierung von Finanzierungsmodellen erfolgt ausschließlich auf konzeptioneller und koordinativer Ebene.
10. Haftung
Die Gesellschaft haftet nur für Schäden, die auf:
- Vorsatz oder
- grober Fahrlässigkeit
beruhen.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Projektverzögerungen wird keine Haftung übernommen, sofern gesetzlich zulässig.
11. Haftung im Projektkontext
Die Gesellschaft haftet nicht für:
- Leistungen oder Versäumnisse von Drittparteien
- Bau-, Produktions- oder Lieferleistungen
- wirtschaftlichen Erfolg von Projekten
- Finanzierungsentscheidungen Dritter
12. Geistiges Eigentum
Alle von der Gesellschaft erstellten:
- Konzepte
- Modelle
- Pläne
- Dokumentationen
bleiben, sofern nicht anders vereinbart, geistiges Eigentum der Gesellschaft.
13. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen sind vertraulich zu behandeln.
14. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
Eine Kündigung ist unter den vereinbarten Bedingungen möglich.
15. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der Gesellschaft in Deutschland.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18. Letzte Aktualisierung
[02.2026]